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Zum Verfahren gegen die NPD vor dem Verfassungsgericht |
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E-Mail: Info@Roter-Salon.info
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Mit den Anträgen der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrats hat die BRD zum erstenmal seit dem Verbot der KPD 1956 (1951 beantragt) wieder ein Parteienverbot beantragt. Zuvor war bereits (1951) die SRP verboten worden. Das Verbot der NPD erfolgt jedoch nicht nach der Verfassung (Grundgesetz) der BRD, die bestimmte Passagen des Potsdamer Abkommens aufnehmen musste, sondern nach dem "normalen" Parteiengesetz auf der Grundlage der Totalitarismustheorie. Revolte.net dokumentiert im Folgenden die entscheidenden Dokumente des Verfahrens. Die Dokumentation wird laufend (aber nicht immer schnell!) aktualisiert. (Das Verbot der faschistischen FAP erfolgte nach dem Vereinsrecht, da diese "Partei" nicht die Bestimmungen des Parteigesetzes erfüllte und daher kein "Parteienprivileg" genoß.) |
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Inhalt:
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Horst Mahler
Udo Voigt |